BGV A3 - Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen wieder überprüft werden? Sprechen Sie uns an. Wir übernehmen das gerne für Sie!
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).