Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen und Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag oder seinen Nachträgen schriftlich niedergelegt.
  2. Angebot und Vertragsschluß
    1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern von uns nicht anders angegeben. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Lieferung oder Ausführung der Leistung zustande.
  3. Muster, Zeichnungen, etc.
    1. Stellt uns der Kunde Zeichnungen, Modelle, Muster oder Werkzeuge zur Verfügung, so garantiert er uns damit, daß durch deren Verwendung keinerlei Rechte Dritter verletzt werden, wie Urheber-, Markenrechte etc. Der Kunde stellt uns von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Entsprechendes gilt für Kosten, die mit der Abwehr solcher Rechte verbunden sind. Macht ein Dritter solche Rechte geltend, sind wir ohne Prüfung der Sach- und Rechtlage berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen bzw. sofort zu beendigen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die bis dahin aufgewandten Kosten einschließlich der Lohnkosten zu erstatten.
    2. Wir sind nicht verpflichtet, Zeichnungen, Muster, etc., die uns der Kunde zur Verfügung stellt, aufzubewahren, wenn dies nicht gesondert vereinbart wurde oder der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Auslieferung die Rückgabe verlangt. Auch wenn mit dem Besteller ausdrücklich eine Aufbewahrung vereinbart wurde, erlischt die Pflicht hierzu, wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen aufgegeben hat, für die die Zeichnungen, Muster, etc. benötigt wurden.
    3. An sämtlichen von uns vor oder nach dem Vertragsschluß zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Derartige Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgehoben wird, unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.
  4. Preise – Zahlungsbedingungen
    1. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ab Werk Hennef zuzüglich Versand- und Verpackungskosten sowie zuzüglich der bei Lieferung oder Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten für die vertraglich vereinbarte Leistung. Maßgeblich ist unsere Auftragsbestätigung. Nebenleistungen (z.B. Montage, Reparatureinsätze, Planungsleistungen) können wir gesondert berechnen. Die Kosten sind sofort mit Fakturierung ohne Skontoabzug fällig.
    2. Soweit keine anderweitigen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sind unsere Rechungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum auf die von uns benannten Konten zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen. Abzüge wie Skonto etc. bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.
    3. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Wegen bestrittener Gegenansprüche uns aus anderen Vertragsverhältnissen steht dem Kunden auch kein Zurückhaltungsrecht zu.
    4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug oder wird uns nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, durch die die Erfüllung seiner Zahlungspflichten bei objektiver Würdigung gefährdet wird, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und unbeschadet weiter Schadensersatzansprüche unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt (IX.) geltend zu machen. § 321 BGB (Unsicherheiteneinrede) und § 273 BGB, § 369 HGB (Zurückbehaltungsrecht) bleiben unberührt.
  5. Gesamthaftung
    1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in VII. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
    2. Die Begrenzung nach Absatz 1. gilt auch soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
    3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zum Ausgleich aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde benachrichtigt uns unverzüglich, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen (z.B. durch Pfändung) oder wenn die Ware beschädigt oder vernichtet wird.
    2. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 1 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
    3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung erwachsen. Wir nehmen dir Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
    4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
  7. Lieferzeit – Ausführungszeit
    1. Der Beginn und die Einbehaltung der von uns angegebenen Liefer-/Ausführungszeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsmäßige Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Andernfalls verlängern sich die Fristen um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Lieferung das Werk verlassen hat.
    2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    3. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 2. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldenverzug geraten ist.
    4. Lieferungs- und Leistungsfristen sind, soweit nicht anders vereinbart ist oder sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ca.-Fristen. Sie verlängern sich angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von uns nicht zu vertretender Hindernisse (wie z.B. Lieferengpässe unserer Lieferanten oder die Nichtverfügbarkeit von Materialien), soweit diese auf unsere Lieferungen und Leistungen von Einfluß sind.
    5. Teillieferungen sind zulässig, wenn diese wirtschaftlich sinnvoll sind. Sie können gesondert berechnet werden.
  8. Versand
    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk Hennef vereinbart. Auf Kundenwunsch, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde.
  9. Gewährleistung – Mängelhaftung
    1. Garantien, die Übernahme von Beschaffungsrisiken und die Eignung unserer Produkte für bestimmte Zwecke und Medien bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. In Bezug auf bestimmte Merkmale unserer Produkte sind wir auf die Bestätigung und Information unserer Lieferanten (z.B. CE- Bescheinigung, Leitfähigkeit, Ex- Schutz etc.) angewiesen, die wir weitergeben. Haben wir das Vorliegen bestimmter Eigenschaften zugesichert, befreit dies den Kunden nicht von der Verpflichtung, eine eigene Eignungsprüfung durchzuführen.
    2. Etwaige Mängel der von uns erbrachten Lieferungen oder Leistungen sind unverzüglich schriftlich unter Geltendmachung von Art und Umfang des Mangels im einzelnen zu rügen.
    3. Im Falle der Mangelhaftigkeit von Lieferungen oder Leistungen erfolgt nach Wahl von uns Nachbesserung oder Ersatzteillieferung. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, mangelhafte Teile auf unsere Kosten an uns zurückzusenden. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzteillieferung fehl und sind dem Kunden keine weiteren Nachbesserungsversuche zuzumuten, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende Minderungen zu verlangen.
    4. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Unsere Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    5. Soweit wir dem Grunde auf Schadensersatz haften – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist insbesondere der Ersatz von Folgeschäden wie entgangener Gewinn und entstehender Kosten, auf die wir keinen Einfluss haben. Z.B. bei Stillstand einer Anlage, soweit wir nicht vor Ort sind; der Kunde ist insoweit verpflichtet, uns umgehend zu informieren, damit wir über einen etwaigen sofortigen Prüfungs- und Montageeinsatz oder sonstige Maßnahmen zur Schadensminderung entscheiden können. Der Kunde räumt uns insoweit eine Reaktionszeit von 24 Stunden, gerechnet ab seiner Informationserteilung ein, soweit nicht Gefahr im Verzug ist. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung von uns beruht. § 444 BGB bleibt unberührt.
    6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
  10. Forderungsabtretung
    1. Die Abtretung etwaiger gegen uns gerichteten Forderungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  11. Erfüllungsort – Gerichtsstand – anwendbares Recht
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir haben jedoch auch das Recht, den Gerichtsstand des Kunden zu wählen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß de UN-Kaufrechts (CISG).